Das -mafioso- Netz

Richterliste IVa-5/10

Justiz NS- §16 II LzO-Gesetz 1933 LzO

LzO = Landessparkasse zu Oldenburg

Die LzO vollstreckt gemeinsam mit Richtern und Staatsanwälten der Oldenburger Justiz heimlich illegal in Grund und Boden und alle Vermögen nach ungültigem Nazirecht §16 II des LzO-Gesetzes vom 3.7.1933 für die damalige Staatsbank LzO im Freistaat Oldenburg. Es wird vorgetäuscht, daß die LzO ein "NS- Sonder-Vollstreckungsrecht" besitzt und sich selbst gerichtliche Vollstreckungs-Urteile ausstellen kann. Die einschlägigen Richter und Staatsanwälte bestätigen sich gegenseitig, daß das gesetzlose Vorgehen rechtens sei. Danach braucht die Sparkasse nur einen "Antrag" auf Vollstreckung zu stellen, der dann als gerichtliches Vollstreckungsurteil gilt. Nach dem geltenden und zuständigen Nds. Sparkassen- u. Vollstreckungsrecht ist es der LzO jedoch gesetzlich ausdrücklich verboten, privatrechtliche Forderungen im Verwaltungszwangswege zu verfolgen. Die Richter und Staatsanwälte arbeiten unter Führung des Generalstaatsanwalts, des OLG-Präsidenten, Landgerichtspräsidenten und Leiters der Staatsanwaltschaft Oldenburg direkt sowie mittelbar illegal mit der LzO zusammen.

Generalstaatsanwalt Horst-Rudolf Finger hat mit der LzO gemeinsam die "Oldenburgische Bürgerstiftung" gegründet und sitzt mit der LzO in deren Vorstand. Sämtliche Straf-Anzeigen gegen die LzO und Sparkassen-begünstigende Richter, Staatsanwälte und Notare werden nach einheitlichem Muster generell eingestellt. Weitestgehend wird zwischenzeitlich erst gar nicht mehr ermittelt.

Richter und Staatsanwälte, die das Nazirecht illegal mit der Landessparkasse zusammen betreiben und sich gegenseitig die Rechtmäßigkeit dieser schwer widerrechtlichen Praktiken bestätigen:

Oberlandesgericht Oldenburg

1.)
2.)
3.)
3a.)
3b.)
3c.)
3d.)
3e.)

OLG - Präsident Dr. Gerhard K i r c h e r
Dr. Hans O e h l e r s
Robert Suermann 1.Strafsenat
Dr.Gundolf Bartels
Dr.Dirk Dunkhase
Ulrich Kalscher
Thomas Fink
Anna-Margarethe Hilke-Eggerking

Landgericht Oldenburg

4.)

Landgerichtspräsident Gernot S c h u b e r t
Die 6. Zivilkammer: u.a

5.)
6.)
7.)
7a.)

Paul V o g d t
Günter K ö n i g
Stephanie S c h ö n e b o r n
Dr.Wolfgang R a s c h e n

General-Staatsanwaltschaft Oldenburg

8.)

9.)
9a.)

Generalstaatsanwalt Horst Rudolf F i n g e r
gleichzeitig Vorstand Bürgerstiftung mit der LzO
Vertreter: Rolf-Dieter Snakker
OStA Hans-Joachim Künkel

Staatsanwaltschaft Oldenburg

10.)
11.)
12.)
12a.)

Leiter Staatsanwaltschaft : LOStA Roland H e r r m a n n
OStA´in Bettina K i t t e l
StA Thomas W u l f f
StA´in Sabine M u n d

Direktoren der Amtsgerichte

13.)
14.)
15.)

Cloppenburg: Thomas Cloppenburg
Jever: Günter Jackisch
Varel: Jörg Duvenhorst

Amtsgericht Oldenburg

16.)

Amtsrichter Georg Fuhrmann

verfolgt auf Wunsch des OLG-Präsidenten Dr. Gerhard Kircher die Opfer der illegalen Vollstreckungspraxis unter dem Vorwand "übler Nachrede", wenn diese behaupten,in Nds. gelte für die Sparkasse das Nds.Sparkassen- u. Vollstreckungsrecht.

Hinweis:

a)

Wenn mehr als 2 Personen auf ein gemeinsames rechtswidriges Ziel hinarbeiten, wird nach höchstrichterlicher Rechtsprechung von einer "Bande" gesprochen.

b)

Wenn durch Richter und Staatsanwälte offenkundig zuständiges Recht (z.B. hier das Nds. Sparkassen- u. Verwaltungsvollstreckungsrecht) nicht angewandt wird, kann von "Rechtsbeugeverbrechen" gesprochen werden ( NWZ 25.03.2009 - Amts-Richter Georg Fuhrmann).

c)

Der Nds. Landesrechnungshof hält Richter der Amts- und Landgerichte für stark korruptionsgefährdet.

Wir halten es für notwendig, die Öffentlichkeit zu informieren, da die örtliche Presse jegliche Berichte über die offenbar organisiert illegalen Mißstände "Justiz - LzO" unterläßt.
[ Nordwestzeitung (NWZ) - Jeversches Wochenblatt - Wilhelmshavener Zeitung ].

Jörg Köhler, Aurich

Gisela Hollmann-Niederdorf, Hatten

Ewald Eden,Wilhelmshaven

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Günter E. Völker
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