LzO = Landessparkasse zu Oldenburg |
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Die LzO vollstreckt gemeinsam mit Richtern und Staatsanwälten der Oldenburger Justiz heimlich illegal in Grund und Boden und alle Vermögen nach ungültigem Nazirecht §16 II des LzO-Gesetzes vom 3.7.1933 für die damalige Staatsbank LzO im Freistaat Oldenburg. Es wird vorgetäuscht, daß die LzO ein "NS- Sonder-Vollstreckungsrecht" besitzt und sich selbst gerichtliche Vollstreckungs-Urteile ausstellen kann. Die einschlägigen Richter und Staatsanwälte bestätigen sich gegenseitig, daß das gesetzlose Vorgehen rechtens sei. Danach braucht die Sparkasse nur einen "Antrag" auf Vollstreckung zu stellen, der dann als gerichtliches Vollstreckungsurteil gilt. Nach dem geltenden und zuständigen Nds. Sparkassen- u. Vollstreckungsrecht ist es der LzO jedoch gesetzlich ausdrücklich verboten, privatrechtliche Forderungen im Verwaltungszwangswege zu verfolgen. Die Richter und Staatsanwälte arbeiten unter Führung des Generalstaatsanwalts, des OLG-Präsidenten, Landgerichtspräsidenten und Leiters der Staatsanwaltschaft Oldenburg direkt sowie mittelbar illegal mit der LzO zusammen. |
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Generalstaatsanwalt Horst-Rudolf Finger hat mit der LzO gemeinsam die "Oldenburgische Bürgerstiftung" gegründet und sitzt mit der LzO in deren Vorstand. Sämtliche Straf-Anzeigen gegen die LzO und Sparkassen-begünstigende Richter, Staatsanwälte und Notare werden nach einheitlichem Muster generell eingestellt. Weitestgehend wird zwischenzeitlich erst gar nicht mehr ermittelt. |
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Richter und Staatsanwälte, die das Nazirecht illegal mit der Landessparkasse zusammen betreiben und sich gegenseitig die Rechtmäßigkeit dieser schwer widerrechtlichen Praktiken bestätigen: |
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Wir halten es für notwendig, die Öffentlichkeit zu informieren, da
die örtliche Presse jegliche Berichte über die offenbar organisiert illegalen
Mißstände "Justiz - LzO" unterläßt. |
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