Vorläufiges Prozessergebnis

zum: Oldenburger Strafbefehl

Nds.-NS-Skandal
Geheimes LzO- Justiz- Polit -Vollstreckungssyndikat NS-16 II -
-Oldenburg-
Günter E. V ö l k e r - www.bohrwurm.net-
26419 Schortens Tel. 04423-6798 Fax 98 55 53
Info
an unsere Abgeordneten, Bürger u. Bürgerinnen:

Unvorstellbare Zustände aufgedeckt: Vollstreckung in Grund und Boden nach Ex-NS-Recht: "Der Antrag" des Vorstands der Landessparkasse zu Oldenburg (LzO) auf Vollstreckung in Grund und Boden und alle sonstigen Vermögen "ersetzt das gerichtliche vollstreckbare Urteil". Die LzO stellt sich heimlich illegal unter Deckung von Christian Wulff (Min.Präsident) Hartmut Möllring (Finanzminister) und Elisabeth Heister-Neumann (Justizministerin) selbst "gerichtliche Vollstreckungsurteile" aus, vollstreckt damit in Grund und Boden und sämtliche Vermögen der Bürger und beauftragt ohne Gericht Gerichtsvollzieher mit Pfändungen in die Vermögen der Kunden. Es kommt dadurch zu illegalen Verhaftungen durch Gerichtsollzieher (Nötigung/Freiheitsberaubung, organisierter Massenbetrug). Die Bürger sind wehrlos. Das wird geheim im "organisierten" Zusammenspiel Landessparkasse zu Oldenburg/Bremer Landesbbank Kreditanstalt Oldenburg mit dem Landgericht Oldenburg, 6.Ziv.Kammer, Vorsitzender Richter Vogdt und z.Zt. einer Richterin Schöneborn sowie dem Landgerichtspräsident Gernot Schubert, dem OLG, Präsident Dr. Gerhard Kircher und dem dortigen 6.Ziv.Senat,der Vorsitzenden Richterin Weber mit ihrem Kollegen Richter Dr. Rieckhoff sowie im Justizministerium, einer Frau Dr. Wiegand-Schneider und eines Herrn Dr. von der Beck, sich gegenseitig deckend, betrieben. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg entzieht, darauf abgestimmt, flankierend durch einschlägige Staatsanwälte parallel dazu den Opfern generell jeglichen staatlichen Rechtsschutz und stellt sämtliche Anzeigen gegen den Vorstand der LzO im Ergebnis annähernd automatisch ohne Begründungen ein und verhindert damit massiv jede gerichtliche Nachprüfung. Zur Zeit gehen die hier Beteiligten Staatsanwälte/ - und -anwältinnen (z.B. Mund und Kittel) rigoros dazu über mit zuteilen, daß sie gar nicht erst mehr gegen die LzO ermitteln, einfach einstellen oder liegenlassen . Aktiv wirken dabei mit der Ltd. Oberstaatsanwalt OL, Roland Herrmann, und der Generalstaatsanwalt Horst Rudolf Finger. Herr Finger erklärt jetzt schon vorauseilend Strafanzeigen in Sachen LzO als "vollkommen unbegründet", obwohl sie ihm als Aufsichtsorgan noch gar nicht vorliegen (deckt unglaublich schon vorbeugend). Es herrschen bezüglich der LzO-Kunden, unvorstellbar, eindeutig katastrophale Rechtszustände wie im Vorhof zu 1933 gegenüber unseren rechtlos gestellten jüdischen Mitbürgern seinerzeit: Es wird tatsächlich heimlich gesetzlos gemeinschaftlich vollstreckt. Kein Anwalt der Region wagt es , gegen dieses politgedeckte LzO-Verbrechens-Netzwerk zu vertreten. Gedeckt wird dieses schwerstkriminell organisierte Netzwerk, wie bereits dargelegt, durch den Ministerpräsidenten Christian Wulff
( Nichtstun), Finanzminister Hartmut Möllring (betrügt aktiv per Täuschung durch Versenden ungültiger Verordnungsblätter) und der Justizministerin Elisabeth Heistermann ( deckt eisern durch Nichttätigwerden und konstantes Schweigen. Siehe hierzu auch Anzeige Prof. Hans Joachim Selenz in anderer Sache (Wulff/Heistermann)

Ein Netzwerk-Beispiel
Eingeweihte Richter, Rechtspfleger, Staatsanwälte und Notare arbeiten
offensichtlich bandenmäßig zusammen:
- Rechtsbeuge- und Vollstreckungsverbrechens-Syndikat seit 1962 -



Günter E. V ö l k e r
www.Bohrwurm.net C 4.4.0-10.07.01.01.1-VIIa
Osterpiep 4 Tel. 04423/6798, Fax 98 55 53

Fritz K n ö d e l
Marienburger Straße 46
Tel. 04461/ 6022

26419 S c h o r t e n s , den 01. 08. 2007

Fax an 0441/220-4000
Staatsanwaltschaft Oldenburg
Herrn Ltd. Oberstaatsanwalt
Roland Herrmann -persönlich-
Gerichtsstraße 7
26135 Oldenburg

- Öffentlich -

Hinweis: Anlagen vollständig nur dem Original beigefügt. Im Internet nur Anlagen 1-4, 8 und 10 . Übrige Anlagen nicht öffentlich, da von Bohrwurm nett im Rahmen seiner Prozeßvertretung durch .Akteneinsicht erlangt. Bei Fleyer: nur Anlage 1 beigefügt.

Strafanzeige
gegen

1.) Herrn Präsidenten des Landgerichts Oldenburg i.O..............Gernot Schubert

2.) Herrn Rechtspfleger, Amtsgericht Jever -Vollstr. Gericht......Gregor Schmid

klick hier:

wegen
Rechtsbeugeverbrechen , Urkundenunterdrückung und Begünstigung
zugunsten des Vorstandes der Landessparkasse zu Oldenburg (LzO)

Geschädigter:

Anzeigeerstatter Fritz Knödel, 26419 Schortens, Marienburger Str. 46

Schaden:

Gesetzlose Zwangsenteignung 3 Immobilien, Wert ca. 800.000,-Euro

Zeuge:

Rechtsanwalt Phil J. Stange, 24145 Kiel, Barkauer Str. 56-58

Begründung der Anzeige:

1. Rechtspfleger Gregor Schmidt:
Dieser hat gesetzlos zusammen mit dem Vorstand der Landessparkasse zu Oldenburg (LzO) folgende Immobilien des Anzeigeerstatters Fritz Knödel illegal in die Zwangsvollstreckung gezwungen, und im Nachhinein durch Vereitelung der Rechtsverfolgung seitens des Geschädigten in heimlicher Zusammenarbeit mit dem Landgerichtspräsidenten von Oldenburg, Gernot Schubert, und dem gegnerischen Notar
Klaus-Werner Bonow aus Jever die Grundbuchumschreibung des gesetzlos versteigerten Grundstücks Jever, Petersilienstr.3, betrieben, um damit den Erfolg der illegalen Enteignung zu gewährleisten. Zwangsenteignet wurden insgesamt:

a) Grundstück Schortens-Heidmühle, Marienburger Straße 46
b) Grundstück Jever, Alter Markt 11 und
c) Grundstück
Jever, Petersilienstraße 3

2.) Die illegalen Zwangsvollstreckungen werden nach folgendem organisierten Betrugsschema vollzogen:

a) Der Vorstand der LzO stellt Antrag auf Vollstreckung in die Immobilien und behauptet, sein "Antrag" auf Vollstreckung "ersetzte einen gerichtlichen Vollstreckungstitel." Begründet wird dies damit, daß er gem.

1.

§ 80(1) Ziff.22 des Nds.Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (NVwNG) 1982 in Verbindung mit

2.

§ 43 (1) 5 Nds. Sparkassengesetz von 1962 und

3.

§ 16 II des Gesetzes für den Landesteil Oldenburg v. 3.7.1933 betr. Landessparkasse zu Oldenburg

befugt sein soll, neben dem Staat eigene staatlich-richterliche Gewalt ausüben zu können (sich selbst vollstreckbare Schuld-Titel herstellen zu dürfen)

Hier beigefügter Antrag als Anlage 1a

Hier beigefügter Antrag als Anlage 1b

b)Tatsache ist jedoch:

1.1

im § 80(1)Ziff.22 des NVwVG steht absolut nichts über Vollstreckungsrechte für die LZO.

2.2

§ 80 des NVwVG ist keine rechtsetzende Norm, sondern lediglich eine deklaratorische Darstellung, die nur aufführt, welche gesetzlichen Bestimmungen aufgrund der im normativen Teil des Gesetzes neu enthaltenen Tatbestände obsolet geworden sind.

3.3

Einen § 43(1)5 Nds.Sparkassengesetz von 1962 gab es nicht (mehr). Er war schon 1990 durch das Nds.Rechtsvereinfachungsgesetz 1990 in dort Art.19 Ziff.20 gestrichen worden.

Hier beigefügt als Anlage 2

4.4

§ 16 II des sogenannten LzO-Gesetzes von 1933 galt lediglich für die hoheitlich arbeitende "Staatsanstalt" LzO, (§ 1 dieses Gesetzes), welche es zwischenzeitlich ebenfalls nicht mehr in Gestalt dieser Rechtspersönlichkeit gibt. Auszug §1 LzO-Gesetzt 1933

Hier beigefügt als Anlage 3

Grundlage des LzO-Gesetzes war §1 des "Vorläufigen Gesetzes vom 31.03.1933 zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich, unterzeichnet von Adolf Hitler.

Auszug hier beigefügt als Anlage 4

Damit ist offenkundig belegt, daß das den Zwangsvollstreckungen der LzO nach dem sogenannten NS-§16.II des LzO-Gesetzes vom 3.7.1933 zugrundeliegende Schein-Rechtskonstrukt eine auf organisierte Rechtsbeuge-Vollstreckungsverbrechen seitens bestimmter Rechtspfleger und eingeweihter Richter, Massenbetrug der LzO-Kunden, Amtsanmaßung und Falschbeurkundung durch den LzO-Vorstand angelegte Begründung der gesetzlosen Zwangsvollstreckungen der LzO darstellt, und die Vollstreckungen deshalb strikt illegal durchgeführt wurden, weil es hierfür jeglicher gesetzlicher Grundlage ermangelte.

Rechtspfleger Schmidt wußte dies , was allein daraus hervorgeht, daß ihm genannte Rechtslage sowohl durch den Zeugen Rechtsanwalt Phil J. Stange, als auch durch den Prozeßbevollmächtig- ten Günter E. V ö l k e r detailliert und wiederholt nachdrücklich vorgetragen worden war. Im übrigen konnte er als "Rechtsanwalt" durchaus auch selbst die Rechtslage in genannter Richtung übersehen. Er hat somit vorsätzlich nicht vorhandenes Recht angewandt und damit nachdrücklich das Recht kontinuierlich und massiv gebeugt.

I.

Rechtspfleger Gregor Schmidt hat insoweit fortgesetzt rechtsbeugerischvollstreckt und somit offensichtlich Vollstreckungs-Rechtsbeugeverbrechen begangen.

Daraus resultiert, daß die LzO ohne Vollstreckungstitel auf der Basis gemeinschaftlich begangener Rechtsbeugehandlungen vollstreckt hat, und die Zwangsvollstreckungen somit offenkundig nichtig sind, weshalb eine Grundbuchumschreibung nicht auf einen neuen Eigentümer hinsichtlich der erfolgten gesetzlosen Zwangsversteigerung stattfinden konnte.

Aus diesem triftigen Grunde hat Rechtspfleger Gregor Schmidt versucht, im Anschluß an die gesetzlose Zwangsversteigerung und den folgenden illegalen Zuschlagsbeschluß vom 19.05.2005 für das Grundstück Petersilienstraße 3 in Jever unter allen Umständen die Grundbuchumschreibung heimlich, und daher ohne Wissen der Gegenpartei, zu arrangieren, um damit den Erfolg der eindeutig kriminell und daher rechtsbeugerisch durchgeführten Zwangsversteigerung zugunsten der Landessparkasse zu Oldenburg sicherzustellen (strafrechtlich relevante Begünstigung).

Hierzu hat er heimlich unter dem 27.09.2006 von Amts wegen ein grundbuchrechtliches Beschwerde- verfahren ( § 71 (1) GBO) zur Umschreibung an das Grundbuchamt inszeniert, und dies folgerichtig nur dem gegnerischen Notar Bonow aus Jever zur Kenntnis gegeben, der seinerseits hierzu eine 150.000,-Euro- Grundschuldurkunde seines vorherigen Mandanten an seine neue Mandantin, für die er nun die Zwangsvollstreckung betrieb, ebenfalls heimlich ins Grundbuchamt verschoben hatte (dort einfach anonym zu den Grundbuchakten abgelegt -nicht feststellbar, durch wen und wann abgelegt wurde, der Grundbuchbeamte hatte dies durch kurze Notiz nachgeholt.)

In seinem Beschwerdeentwurf vom 27.09.2006 hat Schmidt handschriftlich verfügt:
" Zu 1 : (des Beschwerdeentwurfs)
an RA Bonow, als Bevollmächtigtem der Ersteigerin, zur Kenntnisnahme".

Hier beigefügt Blatt 2 der Anlage 5

II.

Rechtspfleger Gregor Schmidt hat insoweit die Gegenpartei vorsätzlich zielgerichtet von der Wahrnehmung sachgemäßer Rechtsverfolgung abgeschnitten um zu verhindern, daß diese ihre Rechte zur Wiedererlangung der Immobilie im Beschwerdeverfahren geltend machen konnte. Er hat damit nachhaltig erneut zugunsten der LzO das Recht gebeugt, und damit weiteres Rechtsbeugeverbrechen begangen.

Das Grundbuchamt AG Jever lehnte eine grundbuchliche Eigentumsumschreibung auf die Grundstücksersteigerin ab, solange nicht sämtliche Grundschuldbriefe des bisherigen Eigentümers zurückgegeben waren. Um eine Umschreibung der illegal versteigerten Immobilie zu verhindern, forderte der Noch-Grundbucheigentümer Knödel vom Grundbuchamt unter dem 12.09.2006 die Herausgabe der nach dort durch Notar Bonow verschobenen Grundschuldurkunde.

Die Rechtspflegerin des Grundbuchamtes legte die Herausgabeforderung der Urkunde mit Beschluß vom 25.09.2006 -Jever Blatt 7041/17- dem Landgericht Oldenburg, 17. Ziv.Kammer -Kammer-Vorsitzender u. Landgerichtspräsident Gernot Schubert- zur Entscheidung darüber vor, ob umgeschrieben werden sollte, und lehnte eine Umschreibung ihrerseits wegen Fehlens ordnungsgemäß vorliegender Grundschuldurkunden ab.

Hier beigefügt als Anlage 6

2.

Landgerichtspräsident Gernot Schubert
Kammervorsitzender 17. Zivilkammer -Grundbuchangelegenheiten-

Der Beschluß des Grundbuchamtes vom 25.09.2006 ging ausweislich Aktenlage am 26.09.2006 bei der 17.Ziv.Kammerein. Bereits am nächsten Tag, dem 27.09.06 verfügte Kammervorsitzender Schubert den Vorgang zurück an das Amtsgericht Jever- Grundbuchamt- mit folgendem Vermerk:

"Bislang liegt keine Beschwerde des Vollstreckungsgerichts oder eines
übrigen Beteiligten vor, über die die Kammer zu entscheiden hätte."

Anlage 7

Exakt unter diesem 27.09.2006 fertigte Rechtspfleger Schmidt dann heimlich die o.a. Beschwerde an das Grundbuchamt mit dem Ziel, die Umschreibung vorzunehmen. Die Verfügung des Kammervorsitzendem vom 27.09.06 ging lt. Aktenlage jedoch erst am 28.09.2006 ab an das Grundbuchamt Amtsgericht Jever, konnte dort somit frühestens am 29.09.06 eintreffen. Außerdem ging der Vorgang an das Grundbuchamt und nicht an das Vollstreckungsgericht des Rechtspflegers Schmidt. Insofern hat Schmidt die Beschwerde an dem Tag geschrieben, als Kammervorsitzender Schubert abverfügte, daß noch keine Beschwerde des Vollstreckungsgerichts vorläge, über die zu entscheiden gewesen wäre (27.09.2006) Hieraus ergibt sich konkludent, daß eine Absprache zwischen dem Kammervorsitzenden Schubert des LG und Rechtspfleger Schmidt stattgefunden hat, derzufolge Schmidt die heimliche Beschwerde zur Umschreibung inszenierte, welche der Kammervorsitzende dann stattgegeben haben würde. Die Partei Knödel wurde in Unkenntnis darüber gelassen, daß dieses Umschreibeverfahren eingeleitet war, so daß diese sich nicht wehren konnte.

Während Präsident Schubert auf die Beschwerde des Rechtspflegers wartete, wurde durch die Partei Knödel unter dem 18.10.2006 Beschwerde an das Landgericht OL (17.Ziv.Kammer) wegen Nichtherausgabe der verschobenen 150.000,-€ Grundschuldurkunde erhoben.

Anlage 8

Diese 'Beschwerde vom 18.10.06 wegen Nichtherausgabe der illegal in das Grundbuchamt verschobenen Urkunde ging am 18.10.06 bei Herrn Kammervorsitzenden Schubert ein, wie sich aus der Akte verfolgen läßt. Da der Kammervorsitzende Schubert jedoch offenbar mit dem Rechtspfleger Schmidt verabredet hatte , über das o.g. Beschwerdeverfahren (Beschwerde Schmidt vom 27.09.06) gemeinsam unter Ausschaltung des enteigneten Fritz Knödel dessen gesetzlos im Interesse der LzO enteignete Immobilie unter allen Umständen gegen jedes Recht umzuschreiben, kam nunmehr die Beschwerde an den Kammervorsitzenden Schubert wegen Nichtherausgabe der verschobenen Grundschuldurkunde ungelegen.

Dem Kammervorsitzenden Schubert ging die Beschwerde vom 18.10.06 noch am selben 18.10.06 zu, und weil diese ihm offenbar nicht in das Umschreibekomplott mit Rechtspfleger Schmidt paßte, verfügte er sie sofort noch am 18.10.06 - und zwar wieder heimlich, weil unbearbeitet und ohne irgendeinen Beteiligten davon unterrichtet zu haben- an das Amtsgericht -Grundbuchamt- zurück mit der Verfügung:

" Urschriftlich mit anliegenden Eingaben an das Amtsgericht -Grundbuchamt-
zur Kenntnisnahme und weiteren Veranlassung gesandt."

Anlage 9

Bei Nachfrage nach dem Verbleib der Beschwerde vom 18.10.2006 wegen Nichtherausgabe der verschobenen Grundschuldurkunde durch das AG Jever konnte zunächst nicht festgestellt werden, ob die Beschwerde eingegangen war, und wo sie sich befand. Erst durch Verfolgung des Postweges über die entsprechend auf der Beschwerde vermerkten Fax-Nr. konnte dann festgestellt werden, daß der Präsident die Beschwerde sofort nach Erhalt an das Amtsgericht Jever abverfügt hatte mit der ins Leere führenden Weisung: "Mit der Bitte um weitere Veranlassung". Er selbst hat sich in der Folgezeit Nachfragen durch den Beschwerdeführer entzogen mit dem Hinweis durch seine Vorzimmerkraft, der Beschwerdeführer möge sich an einen Richter seines Spruchkörpers wenden, obwohl er wußte, daß dort niemand etwas vom Vorliegen der Beschwerde wissen konnte, weil diese von ihm selbst sofort nach Eingang weiter an das unzuständige Amtsgericht in Jever weggetan worden war. Damit sollte ganz eindeutig dem Beschwerdeführer die Möglichkeit abgeschnitten werden, die Herausgabe seiner illegal verschobenen Grundschuldurkunde zu verfolgen.

Der Landgerichtspräsident Schubert hat somit persönlich eine Beschwerdeschrift verschwinden lassen um zu verhindern, daß diese sachgemäß beschieden wurde. Er hat diese Beschwerde auch bis dato nicht bearbeitet und unterdrückt sie insoweit seit Oktober 2006 beharrlich noch immer. In dem Verschwindenlassen einer Beschwerde zur Verhinderung der sachgemäßen Rechtsverfolgung seitens des geschädigten Beschwerdeführers Knödel wird Rechtsbeugehandeln gesehen.

III.

a.)

Der Landgerichtspräsident Gernot Schubert hat daher offensichtlich das Recht gebeugt, indem er zur Begünstigung der LzO eine Beschwerde verschwinden ließ und diese noch immer unterdrückt, indem er sie seit dem 18.10.2006 bis dato nicht bescheidet.

b.)

Der Landgerichtspräsident hat gemeinsam mit Rechtspfleger Schmidt vom Amtsgericht Jever ein heimliches Beschwerdeverfahren, weil unter Ausschluß der Gegenpartei, betrieben, um die erkennbar gesetzlos Zwangsversteigerte Immobilie in Jever, Petersilienstraße 3, des Unterzeichners Fritz Knödel, zugunsten der LzO umschreiben zu lassen auf die Ersteigerin. Hierin wird gemeinschaftliches Rechtsbeugeverbrechenshandeln des Landgerichtspräsidenten Oldb., Gernot Schubert, mit dem Rechtspfleger Gregor Schmidt vom Amtsgericht Jever gesehen.

Der Präsident hat alsdann rigoros mit Beschluß vom 03.04.2007 -17 T 1075/06 - Umschreibung angeordnet, obwohl er wußte, daß die Zwangsversteigerung gesetzlos erfolgte und daher nichtig war. Er wußte, daß systemgemäß kein Titel für die Zwangsvollstreckung vorgelegen hatte, weil die LzO keinerlei Selbsttitulierungsrecht besitzt, wie o.a. belegt. Er hat deshalb in dem Beschluß vom 3.4.07 auch nicht ansatzweise begründet, weshalb die LzO angeblich nach § 43 Sparkassengesetz 1962 ein Selbsttitulierungsrecht besaß, obwohl es diese Bestimmung schon seit 1990 gar nicht mehr gab. Er hat auch nicht begründet, weshalb die LzO nach §80(1)Ziff22 Niedersächsisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz ein Vollstreckungsrecht für privatrechtliche Forderungen haben sollte, obwohl in diesem §80 überhaupt nichts von Vollstreckungsrecht drinsteht. Er hat auch nicht begründet, weshalb eine klammheimliche Unterwerfung der Millionen LzO-Kunden unter die sofortige Vollstreckung ohne deren Wissen angeblich verfassungskonform sein sollte. Er hat schlicht alles weggelassen , was zu einer Begründung der vorgetäuschten Richtigkeit der Vollstreckungsgebaren der LzO in Gemeinschaft mit eingeweihten Richtern notwendig gewesen wäre. Damit hat er in der Entscheidung das Recht zielgerichtet gebeugt.

Mit dem Beschluß vom 03.04.2007 -17 T 1075/06- hat LG-Präsident Gernot Schubert unter Anwendung ungültigen Rechts §16.II LzO-Gesetz v. 3.7.1933 verhindern wollen, daß dem illegal zwangsenteigneten Unterzeichner Fritz Knödel seine Immobilie wieder zurückgegeben würde.

IV.

Der Landgerichtspräsident hat damit den Erfolg der rechtsbeugerischen Zwangsenteignung durch die LzO sichern wollen und das geltende Recht nicht angewendet. Er hat insoweit mit seinem Beschluß vom 3.4.2007 ebenfalls das Recht gebeugt und somitoffensichtlich ein weiteres Rechtsbeugeverbrechen begangen.

Anlage 10

Die vorstehenden Vorwürfe stellen die Auffassung der Unterzeichner dar. Die Staatsanwaltschaften Oldenburg (Ltd. Oberstaatsanwalt Hermann und Generalstaatsanwalt Finger) werden gebeten, diese einem Gericht zur Überprüfung vorzulegen und es zu unterlassen, weiterhin die Strafverfolgung LzO-verbunden massiv durch etwaige Rechtsbeuge- und Strafvereitelungshandlungen zu unterbinden.

im Orginal gezeichnet

im Orginal gezeichnet

Günter E. Völker

Fritz Knödel


Hinweis:

Wenn ein Sparkassenvorstand im Verein mit Richtern und Notaren organisiert und gesetzlos den Bürgern die Grundstücke und das sonstige Vermögen unter Mißbrauch richterlicher und Vollstreckungsgewalt staatlicher Organe unter dem Vorwand raubt, man habe dazu ein Recht, welches es jedoch gar nicht gibt, haben wir verbrechensstaatliche Verhältnisse. Dieser Zustand ist im Bereich des Oberlandesgerichts Oldenburg zweifelsfrei gegeben, wie sich aus den Gründen in vorstehender Anzeige eindeutig ersehen läßt. Die dort genannten Vorgänge stellen nur die Spitze eines Eisberges durchgängig schwerkrimineller Rechtsbeuge-Vollstreckungs-Strukturen dar. Das Syndikat ist durchorganisiert bis zum Ministerpräsidenten, der Justizministerin persönlich und, in besonders schwerwiegend verbrecherischer Ausformung, des derzeitigen Finanzministers Hartmut Möllring, der mit dem Vorstandsvorsitzenden der LzO, Martin Grapentin, gemeinsam im Aufsichtsrat der Bremer Landesbank Kreditanstalt Oldenburg sitz und auf schwerste Betrugsvorwürfe gegen die LzO nicht einmal Antwortet. Auch der Vorstand selbst Antwortet überhaupt nicht, weil er sicher sein kann, daß die einschlägig o.a. Richter bzw. Kammern und Staatsanwälte absolut zuverlässig decken. Der LzO-Vorstand ist diesbezüglich de facto immun gestellt -als krimineller Staat im Staat. Untragbar.

Bohrwurm. nett fordert durchgängig gerichtliche Überprüfung. Die einzelnen Staatsanwälte verweigern dies jedoch nachhaltig dauerhaft zum Schutz des LzO-Vorstandes. Daraus ergibt sich, daß hier absolut nichts unrichtig vorgeworfen wird, die betreffenden Staatsanwälte jedoch sehr genau wissen, warum sie eine gerichtliche Prüfung mit aller Gewalt und, regelmäßig, durch Rechtsbeugeverbrechen und Strafvereitelung in großem Stil verhindern (Rechtsbeugung liegt vor, wenn z.B. vorsätzlich geltendes Recht nicht angewendet wird ) Helfen Sie daher mit, den hier öffentlich gemachten schwer illegalen Zustand im Interesse rechtsstaatlicher Verhältnisse und zum Schutz des Vermögens unserer Mitbürger zu verändern. Die Presse (NWZ, Jev.Wochenblatt etc.) berichtet (bisher) nicht. Daher muß auf vorstehende Weise die Öffentlichkeit informiert werden, leider...



Zurück zur Startseite

© 2008
Günter E. Völker
www.bohrwurm.net
E-Mail